§ 1 GELTUNG, VERTRAGSSPRACHE

(1) Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Das Schweigen von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG diese im Einzelfall erneut einbeziehen müssen. Ergeben sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere aufgrund Änderungen der Rechtsprechung, des Gesetzes, Änderungen in der betrieblichen Organisation (Lieferung, Buchhaltung, Kundenservice etc.) oder sonstigen gleichwertigen Gründen, ist Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG berechtigt, diese Bedingungen jederzeit abzuändern; dies gilt jedoch nur, sofern Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG den Kunden unter Hervorhebung der getätigten Änderungen und unter Einräumung einer angemessenen Widerspruchsfrist benachrichtigt haben. Widerspricht der Kunde den neuen Bedingungen nicht, werden diese zum Vertragsbestandteil künftiger Verträge.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG betreibt die Job-Walls und stellt die technische Infrastruktur bereit, um die Stellenangebote des Kunden zu platzieren. Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist an den Stellenvergaben nicht als Vertragspartner beteiligt. Die Leistung von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG beschränkt sich daher auf die Zur-Verfügung-Stellung der Job-Walls und der dazugehörigen Website mit Online-Stellenbörse und die nachfolgend genannten Leistungen zur Bewerbung, Reinigung und Wartung der Walls wie folgt:

a) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG vermietet dem Kunden ein Job-Wall-Modul inkl. Touchscreen (Größe des Moduls 1,0×2,5 m; Größe des Touchscreens mind. 42 Zoll) für einen jeweils fix vereinbarten Zeitraum im jeweils gebuchten Einsatzort (Shoppping-Center).

b) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG designt auf Basis der vom Kunden gelieferten Texte, Logos und Bilder die Stellenanzeige; Voraussetzung ist jedoch die Mitwirkung des Kunden gem. § 5. Nicht Gegenstand des Vertrages i.S.d. Abs. 1 lit. b) ist daher die textliche Abfassung der Stellenanzeige oder die Erstellung von Bildern oder Logos.

c) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG transportiert die Job-Walls zu den jeweils gebuchten Einsatzorten (Shopping-Center), montiert und installiert diese auf dem gebuchten Areal und stellt die Stellenanzeige ein. Die exakte örtliche Platzierung der Job-Wall liegt im Ermessen von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG.

d) Im Fall von Ausfällen oder Beschädigungen repariert Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die Module und Touch-Screens; es gilt Abs. 3. Die Reparaturen erfolgen binnen 24 Stunden nach Meldung des Ausfalls/der Beschädigung, jedoch nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten des Areals.

e) Die Touch-Screens werden täglich gereinigt.

f) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG wird die Job-Walls im Allgemeinen über Soziale Netzwerke, die Homepage von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG sowie in lokalen Medien (Radio, Zeitung) bewerben, wobei die Art und Weise der Bewerbung, die Häufigkeit und das jeweilige Werbemittel im Ermessen von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG liegt.

g) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG stellt dem Kunden nach Ablauf der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch einmal monatlich eine Auswertung der Interaktionen zur Verfügung, welche folgende Daten beinhaltet: Anzahl der Aktivierung des Touchscreens, Anzahl der jeweils angeklickten Stellenangebote, Anzahl der jeweiligen QR-Code-Downloads.

(2) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG sichert im Rahmen der vertraglichen Leistungen keine Klickzahlen oder gar erfolgreiche Stellenbesetzungen zu. Gleichermaßen sichert Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG keine Anzahl an potentiellen Besuchern der Areale zu. Soweit in den Werbeunterlagen Zahlen genannt wurden, so basieren diese lediglich auf Werten der Shopping-Center, für die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG keine Gewähr übernimmt.

(3) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG bietet die Nutzung der Job-Walls gem. Abs. 1 lit. a) im gebuchten Zeitraum mit einer Gesamtverfügbarkeit von 95 % im Mittel an. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind

a) mit den Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die die Job-Wall nicht verfügbar ist;

b) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;

c) Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendiger Security Patches;

d) Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zurechenbare Personen) verursacht werden.

e) Ausfallzeiten aufgrund von Ausfällen oder Beschädigungen an den Job-Walls.

Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Job-Wall besteht nicht, soweit die vereinbarte Verfügbarkeit gewährleistet ist.

(4) Eine Untervermietung der Job-Walls durch den Kunden oder die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

(5) Die vertraglichen Leistungen können auch durch Subunternehmer von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG erbracht werden.

§ 3 BUCHUNG

(1) Der Kunde kann eine Job-Wall buchen, indem er das von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG bereitgestellte Anmeldeformular ausfüllt, unterschreibt und in Textform an Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG übermittelt. Mit Absendung des unterzeichneten Buchungsformulars erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(2) Soweit der Kunde von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt folgendes: Alle Angebote (Kostenvoranschläge) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Das Angebot ist jeweils bis 5 Werktage nach Angebotsdatum gültig; dies gilt auch für unverbindliche Angebote. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(3) Der endgültige Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchung seitens Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zustande, soweit nicht bereits das in Abs. 2 genannte Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war. Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität der Stellenanzeige im vom Kunden gebuchten Wettbewerbsmarkt.

(4) Angaben von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zu den Job-Walls (z.B. Maße, technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Anderes gilt dann, sofern und soweit Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG eine ausdrückliche Garantie übernimmt.

(5) Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG und durch deren Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar.

(6) Eine Garantie gilt nur dann als von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG übernommen, wenn Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.

(7) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG behält sich das Eigentum und/oder das Urheberrecht an dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

(8) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 4 PREISE UND ZAHLUNG

(1) Es gelten die von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ausgeschriebenen Preise bzw. angebotenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse bei Buchung.

(3) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist berechtigt, mit der Leistung erst dann zu beginnen, wenn die Anzahlung in der vereinbarten Höhe vom Kunden geleistet wurde. Soweit noch weitere Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen, behält sich Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zudem das Recht vor, mit der eigenen Leistung erst nach Eingang aller rückständigen Zahlungen zu beginnen.

(4) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG behält sich vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern der Kunde trotz zweifacher Mahnung die vollständigen Zahlungen nicht bis zwei Tage vor Mietbeginn bezahlt hat.

(5) Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.

(6) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist bei Dauervertragsbeziehungen berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Hardwarekosten, darf Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die Preise ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunde ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG wird den Kunden über Änderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.

(7) Nachträgliche Design-Änderungen an der Anzeige auf Veranlassung des Kunden oder zusätzliche Leistungen (mehrfache tägliche Reinigung, längere Mietdauer, schnellere Reparaturzeiten, mehr Werbeaufwand etc.) werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

(8) Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit zu 9% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.

(9) Wird Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlung des vereinbarten Preises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG berechtigt, Vorkasse in voller Höhe zu verlangen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folge durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

(10) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbes. alle einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos), deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität auf Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Daten und Datenträger müssen virenfrei sein. Der Kunde hat alle für die Online-Verwendung vorgesehenen Daten in einer hierfür geeigneten Form bzw. Auflösung zu liefern.

(2) Unterlässt der Kunde eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen, allein vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG den Kunden zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abzumahnen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ist Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. kurzfristige Neubeschaffung von Kunden) zu verlangen. Hierfür berechnet Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Nettopreises pro Kalendertag (insgesamt jedoch maximal 5 %), beginnend mit der Abgabefrist. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Daneben steht es Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zudem nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zu, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

(3) Der Kunde hat geltendes Recht beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Materialien, Inhalte usw. keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG übernimmt jedoch keine Prüfungspflichten, insbes. trifft diese keine Pflicht, die Inhalte/Materialien oder die Webseite des Kunden auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu überprüfen.

(4) Soweit die Materialien und Inhalte vom Kunden stammen, gilt:

a) Der Kunde versichert gegenüber Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, dass sämtliche an Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte etc. verletzt werden und dass keine Rechtsverletzungen bzgl. dieser Unterlagen etc. bekannt sind oder durch die Übermittlung/Nutzung begangen werden. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich dieser verantwortlich.

b) Soweit an irgendwelchen Unterlagen Rechte bestehen, versichert der Kunde, dass die erforderlichen Einwilligungen/Nutzungsrechte vorliegen.

c) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG behält sich das Recht vor, die Materialien aus begründeten rechtlichen oder unethischen Gründen abzulehnen/nicht zu verwenden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Projekt bekanntermaßen und/oder offensichtlich urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder zu unbilligen Zwecken eingesetzt werden soll.

d) Der Kunde hat Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zudem folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

(1) Informationen über sämtliche Miturheber an den eingebrachten Materialien

(2) Ggf. Beschränkungen des Rechteumfangs bzw. der Art und Weise, auf die das vertragsgegenständliche Material eingebunden werden darf

(5) Vorsorglich stellt der Kunde Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien geltend machen. Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG benachrichtigt den Kunden unverzüglich, wenn derartige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Kunde übernimmt alle entstehenden Kosten, die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG aufgrund einer von ihm verursachten Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG bleiben unberührt.

§ 6 LIEFER-/LEISTUNGSTERMIN

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen gem. § 2 Abs. 1 lit. a-c setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu

liefernden Inhalte sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.

(2) Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, hat Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG Anspruch auf eine Vertragsstrafe gem. § 5 Abs.

2, es sei denn, Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG hat die Verzögerung zu vertreten.

(3) Die Lieferung und Leistung gem. § 2 Abs. 1 erfolgt zum jeweils gebuchten Zeitraum und am gebuchten Einsatzort.

(4) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch

a) höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Streik/Aussperrungen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, örtliche Stromausfälle, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien) verursacht sind, oder

b) Virus- und sonstige, auch nicht-technische Angriffe Dritter auf die Job-Walls erfolgen, gleichwohl Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat oder

c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind, die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nicht zu vertreten haben oder

d) Dritte, insbesondere durch die Shopping-Center (bspw. Schließung des Centers im gesamten oder Schließung bestimmter Areale), entstanden sind.

(5) Im Falle einer nicht von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Leistung oder einer nicht von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zu vertretenden Verzögerung des Auftrages infolge der vorgenannten Ereignisse des Satzes 1, wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Liefer- und Leistungsmöglichkeit unterrichtet. Soweit möglich, gibt Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG unverzüglich einen Ersatztermin bekannt.

(6) Der Kunde ist im Fall des Eintritts der in Abs. 4 genannten Voraussetzungen damit einverstanden, dass der Leistungstermin und/oder der Leistungsort verlegt wird. Ist der Kunde Kaufmann, hat dieser unverzüglich zu widersprechen. Andernfalls wertet Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG dies als Zustimmung. Ist der Kunde kein Kaufmann i.S.d. HGB, ist die Verlegung nur möglich, sofern diese für den Kunden nicht unzumutbar ist.

(7) Die Verlegung gem. Abs. 6 berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

(8) Ist Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG eine Verlegung gem. Abs. 6 unmöglich oder ist diese für den Kunden unzumutbar bzw. hat der kaufmännische Kunde der Verlegung widersprochen, ist Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zum Rücktritt vom und zur Kündigung des Vertrages berechtigt, soweit Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen ist der Kunde gleichsam berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

(9) Im Falle des Rücktritts/der Kündigung gem. Abs. 8 wird die bereits erbrachte Zahlung für den nicht erbrachten Teil unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

(10) Gerät Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem

Grund, unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 7 STORNIERUNG VON BUCHUNGEN DURCH DEN KUNDEN

(1) Werden Buchungen seitens des Kunden abgesagt oder reduziert, ohne dass Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG dies zu vertreten hat und ohne dass ein

Fall höherer Gewalt gem. § 6 Abs. 4 vorliegt, ist Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG berechtigt, folgende Entschädigungspauschalen geltend machen:

a) Bei der Absage bis 3 Monate und 1 Tag vor dem Mietbeginn 50 % des geschuldeten Betrages zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer

b) Ab 3 Monaten vor dem Mietbeginn 100 % des geschuldeten Betrages zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer

(2) Die Entschädigungspauschalen beinhalten u.a. bereits getätigte Aufwendungen sowie die Möglichkeit der Weitervermietung an Dritte.

(3) Abs. 1 gilt jedoch dann nicht, soweit dem Kunden von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die Erklärung des Kunden über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts fristgerecht zugeht.

(4) Es bleibt dem Kunde ausdrücklich vorbehalten, Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Leistungen/Materialien stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

§ 8 Kündigung

(1) Soweit der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag eine Dienstleistung/Mietleistung zum Inhalt hat, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

(2) Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann insbesondere bestehen, wenn

a) gesetzliche oder vertragliche Vorschriften durch den Vertragspartner nicht eingehalten werden, er insbesondere seinen

Mitwirkungspflichten gem. § 5 nicht nachkommt,

b) der Vertragspartner fällige Zahlungen gem. § 4 trotz zweifacher Mahnung nicht leistet,

c) der Vertragspartner zahlungsunfähig geworden ist,

d) Gründe gem. § 6 Abs. 4 i.V.m. Abs. 8 vorliegen, die die Leistung tatsächlich unmöglich machen,

(3) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

§ 9 MÄNGELRECHTE

(1) Bei einem Sachmangel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften mit nachfolgenden Änderungen.

(2) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG kann bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb angemessener Frist nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.

(3) Falls die Nacherfüllung gemäß Abs. 4 fehlschlägt, kann der Kunde schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist setzen. Schlägt auch diese fehl oder ist eine Nachbesserung für den Kunde unzumutbar ist oder sofern Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Preis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(4) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten die besonderen Bestimmungen des § 10 dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen.

§ 10 HAFTUNG

10.1 Allgemeines

(1) Für eine Haftung von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

(2) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG haftet für Schäden unbeschränkt, soweit diese

a) die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,

b) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,

c) nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,

d) an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder

e) auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(4) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung seitens Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des

Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

(6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG sich zur Vertragserfüllung bedient.

(7) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.2 Haftung wegen Verzug

Sofern dem Kunden aufgrund eines von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung für die im Verzug befindliche Warenlieferung und/oder Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der Nettovergütung für die Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG geliefert und/oder geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns seitens Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer

Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.

10.3 Haftung wegen Unmöglichkeit

Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer an Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Verkürzung der Verjährungsfristen

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

Dies gilt jedoch nicht in Fällen des §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 479 Abs. 1 BGB (

Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planung-oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

(3) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.

b) Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Werkleistungsansprüchen mit der Abnahme.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Absatz 1 S. 1.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 RECHT ZUR NENNUNG VON GESCHÜTZTEN KUNDENDATEN DURCH MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG

(1) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist berechtigt, den Kunden unter Nennung der Firma/seines Unternehmensnamens/seine Namens, der Unternehmensadresse, des Logos und der Webadresse

a) als Referenz anzuführen

b) zum Zwecke der Bewerbung der Jobwalls gem. 2 Abs. 1 lit. f) anzugeben und zu diesem Zwecke die vorgenannten Daten auch an Medienpartner zwecks Bewerbung der Jobwall weiterzugeben.

Der Kunde stellt sicher, dass er über entsprechende Einwilligungen seiner Mitarbeiter/freiberuflich tätigen Ansprechpartner verfügt.

(2) Der Kunde erteilt Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG aus den in Abs. 1 genannten Gründen das Recht, dessen Logos und geschützte Inhalte (Bilder, Texte etc.) räumlich unbeschränkt und im Übrigen wie folgt zu nutzen:

a) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist berechtigt, das Logo inhaltlich für jede kommerzielle und nicht-kommerzielle, redaktionelle und nicht-redaktionelle, digitalisierte, elektronisch und gedruckte Nutzung zu nutzen, dieses insbesondere zu vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, öffentlich wiederzugeben, zu senden, zu archivieren, vorzuführen sowie damit zu werben.

b) Soweit dies für die Bewerbung in Sozialen Netzwerken erforderlich ist, erteilt der Kunde Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG auch evtl. erforderliche Unterlizenzierungsrechte.

§ 13 DATENSCHUTZ

Im Folgenden informiert Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Waren.

13.1 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

(1) Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, vertreten d.d. Geschäftsführer Tobias Neubauer, J.P.-Hebel-Str. 1, 75335 Dobel.

(2) Datenschutzbeauftragter ist Dieter Grohmann, Beethovenstr. 23, 87435 Kempten, 0831/5124-7030, info@akwiso.de.

13.2 Information über die Datenerhebung zum Zwecke der Vertragsabwicklung

(1) Wenn Sie mit Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG einen Vertrag schließen, werden folgende Informationen erhoben: Firma, Adresse, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon, ggf. Kontoinformationen, Zahlungsinformationen, URL.

(2) Die in Abs. 1 genannten Daten werden von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG verwendet die Daten insbesondere dazu, Sie als Kunden zu identifizieren, für die Abwicklung der Buchung, zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Rechnungsstellung sowie zur ggf. erforderlichen Abwicklung von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann.

(3) Ferner erhebt Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG Informationen wie bspw. die Faxnummer, Mobilnummer und evtl. Zusatzinformationen, sofern Sie diese angeben; die Erhebung dieser Daten erfolgt jedoch aufgrund Ihrer freiwilligen Einwilligung und zur Alternativen Kommunikation. Die Nichtnennung dieser Daten hat auf den Vertrag keinen Einfluss. Die Erhebung Ihrer sonstigen Daten erfolgt auf freiwilliger Basis und gem. Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

(4) Ferner verwendet Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die E-Mail-Adresse des Kunden für den Versand eines Newsletters. Diesbezüglich wird die Mailadresse nur für die Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG verwendet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 7 Abs. 3 UWG.

(5) Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist insbesondere berechtigt, die Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder zur Durchsetzung der berechtigten Interessen von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erforderlich ist. Eine Übermittlung kann insbesondere erfolgen an

a) Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwalt zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung, soweit Sie in Verzug sind. Hier liegt das berechtigte Interesse von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG an der Durchsetzung einer berechtigten Forderung. Aufgrund der Vorleistung von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG und Ihres Verzugs überwiegen diese berechtigten Interessen.

b) Medienpartner.

c) Steuerberater

13.3 Speicherdauer

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder wenn Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben.

13.4 Rechte

(1) Sie haben das Recht, von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG jederzeit über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.

(2) Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung gespeicherter Daten zu verlangen. Die Löschung ist nur möglich, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

(3) Sie haben das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, soweit Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG die Löschung ablehnt, Sie die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen oder sofern Sie Widersprich gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

(4) Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen.

(5) Soweit die Datenerhebung auf einer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG gegenüber widerrufen. In Folge dessen darf Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG diese Daten für die Zukunft nicht weiter verarbeiten.

(6) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten unter gem. Ziff. 1 Abs. 2 oder an die unter Ziff. 1 Abs. 1 genannte Adresse. Für nähere Informationen verweisen Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG auf den vollständigen Text der DS-GVO. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren. Die für Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zuständige Behörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstr. 10a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/6155410, www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

§ 14 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG und den Kunden gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung ist der Geschäftssitz von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG.

(4) Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüche im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.